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   KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05   

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https://dejure.org/2006,6688
KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05 (https://dejure.org/2006,6688)
KG, Entscheidung vom 07.04.2006 - 7 U 149/05 (https://dejure.org/2006,6688)
KG, Entscheidung vom 07. April 2006 - 7 U 149/05 (https://dejure.org/2006,6688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsrecht für die Zahlungen des Schuldners; Beweislast für die Absicht der Gläubigerbenachteiligung; Gewährung einer inkongruenten als Beweisanzeichen für eine Benachteiligungsabsicht

  • Judicialis

    InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § ... 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 133 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; GesO § 10; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; KO § 30; ; KO § 31 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu erhöhten Anforderungen an die Darlegung und den Beweis der Benachteiligungsabsicht bei einem Deckungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2006, 833
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Bei einem kongruenten Deckungsgeschäft, bei dem der Schuldner dem Gläubiger nur das gewährt, worauf dieser einen Anspruch hatte, sind erhöhte Anforderungen an die Darlegung und den Beweis der Benachteiligungsabsicht zu stellen (BGH ZIP 2003, 1799).

    Die Beweislast für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners liegt ebenso wie für die übrigen Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO beim Insolvenzverwalter (vergl. BGH ZIP 2003, 1799 m.w.N.).

  • LG Berlin, 26.05.2005 - 9 O 637/04

    Insolvenzrechtliche Anfechtung bei Leistung des Schuldners zur Abwendung einer

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Mai 2005 verkündete Urteil der Zivilkammer 9 des Landgerichts Berlin - 9 O 637/04 - abgeändert: .

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 26. Mai 2005 verkündete Urteil der Zivilkammer 9 des Landgerichts Berlin - 9 O 637/04 - Bezug genommen.

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Insbesondere liegt keine Liquiditätsbilanz vor, in der die verfügbaren Mittel des Schuldners zu den fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten in Beziehung gesetzt worden sind (vergl. BGHZ 163, 134; zur Liquiditäts- bzw. Überschuldungsbilanz vergl. auch KG in KGR 2006, 277).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Diese Voraussetzungen können schon dann gegeben sein, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen wurden und jenem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH ZIP 2004, 1512, 1513; vgl. auch BGH WM 2003, 1690, 1693).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Urteil ist nicht rechtskräftig: Nichtzulassungsbeschwerde - Aktenzeichen des BGH: IX ZR 93/06.
  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Diese Voraussetzungen können schon dann gegeben sein, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen wurden und jenem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH ZIP 2004, 1512, 1513; vgl. auch BGH WM 2003, 1690, 1693).
  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Danach muss für die beteiligten Verkehrskreise erkennbar geworden sein, dass der Schuldner wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH ZInsO 1998, 395 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Hat der Schuldner dem Gläubiger eine inkongruente Deckung gewährt, liegt darin ein Beweisanzeichen für eine Benachteiligungsabsicht ( BGHZ 123, 320, 326 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1991 - IX ZR 149/90

    Nachweis der Benachteiligungsabsicht bei Erfüllung wirksamer Verbindlichkeiten;

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Erforderlich ist dazu vielmehr ein darüber hinausgehendes unlauteres Handeln (BGH ZIP 1991, 807, 809; OLG Stuttgart ZIP 2002, 2264).
  • KG, 01.11.2005 - 7 U 49/05

    Insolvenz: Voraussetzungen für die Annahme der Überschuldung

    Auszug aus KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05
    Insbesondere liegt keine Liquiditätsbilanz vor, in der die verfügbaren Mittel des Schuldners zu den fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten in Beziehung gesetzt worden sind (vergl. BGHZ 163, 134; zur Liquiditäts- bzw. Überschuldungsbilanz vergl. auch KG in KGR 2006, 277).
  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 93/96

    Anfechtung der durch vorzeitige Rückgewähr eines Kredits bewirkten

  • OLG Stuttgart, 13.11.2002 - 3 U 19/02

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Deckung bei Zahlungen zur Abwendung der

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2008 - 4 U 324/07

    Insolvenzverfahren: Insolvenzanfechtung auf Grund von Teilleistungen, die der

    Einen solchen Überblick haben vor allem selbständige Berater des Schuldners, welche dessen Buchhaltung führen (KG ZInsO 2006, 833/837; LG Essen NZI 2007, 178/179) oder mit - letztlich erfolglosen - Sanierungsbemühungen oder der Vorbereitung eines Restschuldbefreiungsverfahrens für ihn beauftragt sind (Kirchhof, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2015 - 23 U 140/14

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen auf ein gepfändetes Geschäftskonto des späteren

    An den Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes bei kongruenter Deckung sind erhöhte Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2003, 3560, 3561 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ; NZI 2007, 512, 513 [BGH 24.05.2007 - IX ZR 97/06] ; BGH NZI 2008, 231, 232 [BGH 20.12.2007 - IX ZR 93/06] ; KG ZInsO 2006, 833, 834 f.; RG LZ 1916, 65 Nr. 22; BFH NV 1999, 745, 747; MünchKomm-Inso/Kayser a.a.O. Rn. 33).
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